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Umzugsberater
In diesen Ratgeber finden Sie hilfsreiche Infos zum Umzug. Erfahren Sie was vor, während und nach dem Umzug alles zu erledigen ist und wie Sie sich am Besten auf das Zügeln vorbereiten.
Was müssen Sie vor dem Umzug beachten?
Kündigung des Mietvertrags
Kündigen Sie die alte Wohnung erst nachdem Sie den Mietvertrag für die neue unterschrieben haben. Achten Sie aber darauf dass Sie die Wohnung rechtzeitig kündigen. Die Kündigungsfrist ist normalerweise im Mietvertrag aufgeführt. Sie beträgt in der Regel 3 Monate. Obwohl eine mündliche Kündigung, zum Beispiel per Telefon, gültig ist, ist es sicherer wenn Sie den Mietvertrag schriftlich kündigen. Das Kündigungsschreiben sollten Sie per Post eingeschrieben versenden. Es muss vor Beginn der Kündigungsfrist eintreffen. Bei verheirateten Paaren, oder Paaren in eingetragener Partnerschaft, muss das Kündigungschreiben von beiden Partnern unterschrieben werden. Falls Sie die Wohnung schon vor Ende der Kündigungsfrist oder der Mindestmietdauer verlassen möchten ohne Geld zu verlieren, lesen Sie unseren Beitrag Nachmieter bei vorzeitigem Auszug.
Abmeldung bei der Gemeinde
Diesen Schritt können Sie bei den meisten Gemeinden auch bis 14 Tage nach dem Wegzug noch erledigen. Für die Abmeldung brauchen Sie im Normalfall Ihre ID oder Ihren Pass wenn Sie Schweizer/In sind, oder den Ausländerausweis wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft haben. Einige Einwohnerkontrollen verlangen aber noch weitere Dokumente wie den Heimatschein, das Familienbüchlein, und einen Krankenversicherungsnachweis. Die Abmeldung ist in der Regel kostenlos und kann in vielen Kantonen auch Online durchgeführt werden. Falls Sie bei der Gemeinde persönlich vorbeigehen müssen und dies nicht wollen, kann die Abmeldung mit einer Vollmacht durch eine Drittperson gemacht werden. Ausserdem sollten Sie auch die Zivildienststelle, Zivilschutzstelle oder den Sektionschef über Ihren Wegzug informieren. Da der Vorgang nicht überall gleich ist, empfehlen wir Ihnen sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde rechtzeitig zu informieren.
Auch den Hund abmelden
Melden Sie auch Ihren Hund bei der alten Gemeinde ab.
Adressänderung mitteilen
Informieren Sie die Post, Ihren Telefon und Internetanbieter, Ihre Bank, die Krankenkasse und die Motorfahrzeugkontrolle sowie alle weiteren Unternehmen bei denen Sie Leistungen beziehen rechtzeitig über die Adressänderung.
Umzug vorbereiten
Es empfiehlt sich den Umzug gründlich vorzubereiten. Je besser der Umzug durch Sie vorbereitet wird, desto mehr Kosten können Sie bei der Umzugsfirma sparen. Verpacken Sie kleine Gegenstände wie Bücher in Kartonschachteln. Die einzelnen Kartons sollten nicht zu schwer sein, sodass man diese einfacht tragen kann. Falls Sie leere Koffer oder Rucksäcke haben, füllen Sie diese mit Kleidern und anderen Gegenständen. Wickeln Sie Möbelstücke und Bilder in Luftpolsterfolie ein um Kratzer zu vermeiden. Schrauben Sie Möbelstücke auseinander so weit es geht. Oft genügt es schon wenn Sie bei Tischen die Beine abschrauben. Wichtig ist dass die Umzugsfirma am Zügeltag so wenig Zeit wie möglich aufwenden muss, denn schlussendlich wird Ihnen diese Zeit verrechnet. Schicken Sie der Umzugsfirma Fotos von schweren Gegenständen, damit diese den Umzug richtig vorbereiten kann.
Falls beim Umzug ein öffentlicher Weg, Platz oder eine öffentliche Strasse zum parkieren oder für den Umschlag genutzt werden muss, dann kann es sein dass eine Bewilligung der Polizei benötigt wird. Informieren Sie sich frühzeitig bei der lokalen Polizei, der Gemeinde, oder bei Ihrem Vermieter.
Was müssen Sie am Tag des Umzugs beachten?
Parkplatz freihalten
Halten Sie einen Parkplatz in der Nähe des Haupteingangs frei, damit der Lieferwagen so nah am Haus wie möglich parkeiren kann.
Nachbarn informieren
Am Besten informieren Sie Ihre Nachbarn schon vor dem Umzugstag.
Was müssen Sie nach dem Umzug beachten?
Endreinigung
Nach dem Umzug und vor der Wohnungsabgabe folgt die Endreinigung der Wohnung. Viele Vermieter schauen bei der Sauberkeit sehr genau hin. Auf den Tür- und Fensterrähmen bleibt oft Staub liegen. In der Küche ist es oft schwierig alle Fettrückstände zu entfernen. Storen und Jalousien können ziemlich verschmutzt sein. Achten Sie darauf dass Sie genügend Zeit einplanen für die Endreinigung. Wenn Sie die Wohnung vor der Abgabe nicht selbst reinigen wollen, können Sie es durch eine professionelle Reinigungsfirma machen lassen. Wichtig bei der Auswahl der Reinigungsfirma ist, neben dem Preis, dass diese eine Abnahmegarantie anbietet. Eine Abnahmegarantie heisst die Reinigungs- oder Umzugsfirma ist bei der Wohnungsabgabe vor Ort. Falls der Vermieter bei der Sauberkeit etwas beanstandet, muss die Reinigungsfirma kostenlos nachbessern. Zum Umzug können wir Ihnen eine Endreinigung mit Abnahmegarantie anbieten. Schauen Sie sich hier usere Angebote an.
Unterschreiben vom Wohnungsprotokoll
Bei der Abgabe der Wohnung füllt der Vermieter ein Protokoll aus, auf welchem er alle Schäden notiert. Darin wird auch festgelegt welche Schäden durch Sie verursacht wurden. Sobald Sie dieses Formular unterschreiben, erklären Sie sich damit einverstanden für diese Schäden zu bezahlen. Es empfiehlt sich das Wohnungsprotokoll sorgfälltig durchzulesen. Wenn Sie grössere Schäden akzeptieren obwohl Sie diese nicht verursacht haben, kann es sein dass Sie einen grossen Teil Ihrer Mieterkaution verlieren. Wichtig zu wissen ist dass in der Schweiz keine Pflicht besteht das Wohnungsprotokoll zu unterschreiben. Unterschreiben Sie nur wenn Sie damit einverstanden sind.
Schlüsselabgabe
Die Wohnungsabgabe erfolgt laut gesetz spätestens am letzten Tag der Mietdauer zu Geschäftszeiten. In vielen Fällen ist es aber so, dass Sie den Schlüssel auch noch am darauffolgenden Tag bis 12.00 Uhr Mittag abgeben können. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder klären Sie dies zum Voraus mit dem Vermieter ab. Wenn der letzte Tag der Miete auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, können Sie laut Gesetz den Schlüssel am ersten darauffolgen Werktag abgeben. Die Schlüsselabgabe lassen Sie sich am Besten anhand einer Quittung bestätigen.
Verlangen Sie das Mietzinsdepot/die Kaution zurück
Sobald Sie die Wohnung abgegeben haben und der Mietvertrag ausläuft, können Sie das Mietzinsdepot beim Vermieter zurückverlangen. Die Auszahlung kann mehrere Tage oder sogar Wochen dauern, und der Betrag ist abzüglich eventuellen Kosten für Reparaturen von Schäden die durch Sie verursacht wurden. Falls Sie kein Depot hinterlegt haben und dafür eine Mietkautionsversicherung abgeschlossen haben, denken Sie daran diese rechtzeitig zu kündigen.
Am neuen Wohnort
Melden Sie sich am neuen Wohnort bei der Einwohnerkontrolle innert 14 Tagen an. Melden Sie auch Ihren Hund an falls Sie einen haben. Informieren Sie zudem die Zivildienststelle, Zivilschutzstelle oder den Sektionschef am neuen Wohnort über Ihren Umzug.
Nachmieter bei vorzeitigem Auszug
Wenn Sie Ihre Wohnung vor dem Ablauf der Mindestvertragsdauer oder dem Ablauf der Kündigungsfrist verlassen wollen, dann können Sie einen Nachmieter suchen. Als erstes sollten Sie Ihr Vorhaben dem Vermieter schriftlich mitteilen. Lassen Sie diesen wissen dass Sie ausserhalb der normalen Termine ausziehen möchten und einen Nachmieter suchen. Interessenten müssen ein Formular ausfüllen mit welchem sie ihr Interesse an der Wohnung bekunden. Auf Anfrage sollten Sie dieses Formular vom Vermieter erhalten. Lassen Sie Interessenten dieses Formular ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie es per Einschreiben an den Vermieter.
Nachmieter müssen dazu bereit sein die Wohnung zu den gleichen Bedingungen zu mieten wie Sie (der aktuelle Mieter). Viele Vermieter verlangen einen Beweis dass der Nachmieter Zahlungsfähig ist. Dieser kann z.B. anhand eines Arbeitvertrags oder einer Leistungsbestätigung der Arbeitslosenkasse oder der Sozialhifebehörde erbracht werden. Auch ein Betreibungsregisterauszug wird oft verlangt. Wenn Sie dem Vermieter einen zumutbaren und zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen, welcher auch bereit ist die Wohnung zu den im bestehenden Vertrag vereinbarten Konditionen zu mieten, und der Vermieter lehnt diesen ab, dann sind Sie als Mieter auf den Zeitpunkt ab welchem der Nachmieter das Mietverhältnis eingeganen wäre, von Ihren vertraglichen pflichten befreit. Wenn ein Nachmieter vom Vermieter angenommen wird, sollten Sie sich bestätigen lassen dass Sie nun aus dem Mietvertrag entlassen sind.
Kaution & Depot bei der Wohnungsmiete
In der Schweiz darf die Kaution nicht höher sein als drei Monatsmieten. Sie sollten das Depot nur auf ein spezielles Sperrkonto einzahlen, welches der Vermieter auf Ihren Namen eröffnet hat. Ein solches Sperrkonto hat den Vorteil dass der Vermieter nicht auf das Konto zugreifen kann solange der Mieter nicht damit einverstanden ist. Der Fachbegriff für ein solches Konto ist Mietzinskautionskonto. Sollte der Vermieter eine Zahlung auf ein anderes Konto oder ein Privates Konto verlangen, darf der Mieter dies verweigern. Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet ein Mietzinskautionskonto einzurichten wenn der Mieter dies verlangt. Da das Mietzinsdepot für viele einen finanziellen Engpass bedeutet, gibt es eine gute Alternative dazu: eine Mietkautionsversicherung.
Mietkautionsversicherung anstelle von Mietzinsdepot
Wenn Ihnen das Geld für die Kaution fehlt, dann können Sie bei einem Versicherer oder einer Bank gegen eine jährliche Prämie eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Dabei bürgt die Bank oder der Versicherer gegenüber Ihnen und dem Vermieter für das Mietzinsdepot. Im Schadensfall richtet der Versicherer oder die Bank die Schadensumme direkt an den Vermieter aus, und fordert diese dann innert kurzer Zeit von Ihnen wieder zurück. Das heisst also Sie sollten sich im Verlauf der Mietdauer trotzdem etwas Geld ansparen damit Sie im Schadensfall flüssig sind und bezahlen könnten. Unten einen Vergleich der aufzeigt wie viel Geld Sie beim Einzug in die neue Wohnung für die Mietkaution ausgeben, und wie viel für die Versicherungsprämie wenn Sie sich für eine Mietkautionsversicherung entscheiden.
Beispiel:
Miete: 1400.- Fr./Monat
Mietkaution: 3 Monatsmieten = Fr. 4200.-
Versicherungsprämie pro Jahr: Fr. 130.-
Sie sehen, der Unterschied ist gross. Anstatt beim Mietbeginn eine Mietkaution von Fr. 4200.- zu bezahlen, bezahlen Sie nur Fr. 130.- Das heisst, wenn Ihre Resourcen beim Wohnungswechsel knapp sind ist es vielleicht die Mietkautionsversicherung die den Umzug in die neue Wohnung überhaupt möglich macht. Wenn Sie nicht jedes Jahr eine Versicherungsprämie bezahlen wollen, können Sie diese nur bezahlen bis Sie das Mietzinsdepots zusammen haben und die Versicherung dann auflösen. Deshalb ist es wichtig darauf zu achten dass die Mietkautionsversicherung jederzeit gekündigt werden kann und dass die Mindestvertragsdauer nicht mehr als 1 Jahr ist.
Umzug mit Haustieren innerhalb der Schweiz
Am Besten organisieren Sie für den Umzug von Haustieren eine Transportbox. Bei einem Zügelunternehmen können Sie als Besitzer mitfahren und das Tier falls nötig beruhigen. Viele Tiere, wie zum Beispiel Katzen, vertragen hohe Temparaturen in Autos oder Lieferwägen nicht sehr gut. Daher ist es in der heissen Jahreszeit auch eine Ueberlegung wert ob man Haustiere nicht besser separat in einem klimatisierten Kombi transportieren soll. juralog.ch bietet Ihnen diesen Service gerne an. Solange keine Landesgrenze überschritten wird, ist der Transport von Haustieren relativ einfach.
Internationaler Transport von Haustieren
Beim internationalen Transport von Haustieren müssen die Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen der involvierten Zollämter beachtet werden. Hunde und Katzen müssen vor der Einfuhr in die Schweiz geimpft werden. Es gibt auch spezielle Regelungen für den Transport. Für den gewerblichen Transport von Tieren ist eine Bewilligung notwendig. Dank unseren Partnerschaften mit spezialisierten Tiertransport Firmen, können wir Ihnen diesen Service anbieten.