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Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren
Hier erklären wir wie man ein Auto aus Deutschland exportiert und es anschliessend in die Schweiz importiert. Der Import von Autos aus anderen EU Ländern in die Schweiz läuft sehr ähnlich ab, daher ist diese Anleitung auch für Fahrzeuge aus anderen Ländern nützlich.
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Auto in Deutschland kaufen
Marktplätze finden
Auto prüfen lassen
Kaufvertrag abschliessen
Co2 Sanktion berechnen
Fahrzeugprüfung durch MFK
Wie importiere ich ein Auto aus Deutschland in die Schweiz?

Unten finden Sie eine detaillierte Anleitung, wie Sie ein Auto aus Deutschland exportieren und wie Sie es in die Schweiz importieren, um es hier zuzulassen.
Damit Sie prüfen können ob es sich auszahlt ein Auto von Deutschland in der Schweiz zu importieren, haben wir für Sie hier ein detailliertes Kostenbeispiel vorbereitet.
Wichtige Abklärungen vor dem Kauf
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Wenn Sie als Käufer keinen Wohnsitz in einem EU-Land haben und das Auto bei einem Händler kaufen, dann können Sie mit diesem die Rückerstattung der Mehrwert Steuer, MwSt., welche in Deutschland 19% beträgt, vereinbaren. Da der Händler nicht dazu verpflichtet ist, empfiehlt es sich vor dem Autokauf abzuklären ob er dazu bereit ist Ihnen die MwSt. zurückzuerstatten. Privatpersonen können Ihnen die MwSt. nicht zurückerstatten.
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Klären Sie ab, ob der Verkäufer dazu bereit ist das Auto mit Export- oder überführungskennzeichen, auch Ausfuhrkennzeichen genannt, zu versehen, und es beim deutschen Zoll zur Ausfuhr anzumelden, oder ob er die Anmeldung beim Zoll veranlassen kann. Dazu braucht der Händler eine EORI Nummer, welche er kostenlos bei der deutschen Generalzolldirektion beantragen kann, falls er diese noch nicht hat. Er muss auch eine Haftpflichtversicherung abschliessen, um die überführungskennzeichen zu erhalten. Falls der Händler zum ersten Mal eine Ausfuhrzolldeklaration macht und keine spezielle Software dazu hat, oder falls Sie das Auto von einer Privatperson kaufen, steht die Software im Link kostenfrei zur Verfügung
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Klären Sie ab, ob für Ihr Auto in der Schweiz CO2 Abgaben fällig werden. Eine CO2 Sanktion müssen Sie nur bezahlen, wenn es sich um einen Neuwagen handelt oder wenn das Auto weniger als 6 Monate zugelassen war. Sie brauchen dazu das Gewicht und der kombinierte CO2 Ausstoss. Diese Angaben können Sie den Fahrzeugpapieren entnehmen. Benutzen Sie diesen Rechner
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Prüfen Sie mit uns, ob eine Reduktion der CO2 Abgabe möglich ist. Dies lohnt sich oft sehr, es ist möglich, dass Sie tausende von Franken sparen. Hier zeigen wir Ihnen einige Beispiele, die darstellen wie viel CO2 Abgaben Sie mit uns sparen können.
Schritt für Schritt - Auto aus Deutschland in die Schweiz importieren.
Wenn Sie sich entschieden haben in Deutschland ein Auto zu kaufen und es in die Schweiz zu importieren, finden Sie in diesem Video eine Schritt für Schritt Anleitung die zeigt, wie Sie vorgehen sollten wenn Sie das Auto selbst in die Schweiz importieren möchten. Unten finden Sie noch mehr Einzelheiten zum Ablauf.
Wenn Ihnen der Ablauf zu kompliziert ist, können Sie alles durch machen lassen.
Kauf, Ausfuhr Deutschland, Einfuhr Schweiz, Verzollung, und Überführung
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Kaufen Sie das Auto und lassen Sie im Vertrag die getroffenen Vereinbarungen bezüglich der Rückerstattung der MwSt, der Export- bzw. der überführungskennzeichen und der deutschen Ausfuhrzollanmeldung festhalten.
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Vereinbaren Sie mit Ihrem Händler einen Abholtermin. Stellen Sie sicher, dass der Händler zu diesem Zeitpunkt das Auto mit Ausfuhrkennzeichen versehen hat und es beim deutschen Zoll zur Ausfuhr angemeldet hat. Das Ausfuhrverfahren kann nur durch eine in der EU ansässigen Person angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass der Deutsche Zoll nach der Anmeldung 24 Stunden Zeit hat die Ware physisch zu überprüfen. Erst nach Ablauf dieser 24 Stunden Frist kann der Händler die Bestätigung, die Sie dann bei der Zollstelle an der Grenze vorlegen müssen, ausdrucken. Diese Bestätigung wird Ausfuhrbegleitdokument, kurz ABD, genannt. Verlangen Sie auch die Bereitstellung aller anderen Dokumente, die Sie für die Verzollung brauchen (siehe Punkt 8).
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Erstellen Sie im Internet die Schweizer Einfuhranmeldung e-dec Web, auch Einfuhrverzollung, Zollanmeldung, oder Importanmeldung genannt, und drucken Sie die Bestätigung aus (Blatt mit Strichcode).
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Holen Sie das Auto samt allen Dokumenten und dem Kaufvertrag in Deutschland ab. Nehmen Sie auch die Schweizer Importzollanmeldung (Blatt mit Stichcode), beschrieben in Schritt 7, mit. Fahren Sie zur vereinbarten Zollstelle. Fahren Sie auf die Spur «Export» und parkieren Sie an der Grenze das Auto. Gehen Sie zu Fuss ins Zoll-Büro vom Deutschen Zoll. Legen Sie dem Zöllner folgende Dokumente vor:
- Ausfuhrbegleitdokument
- Kaufvertrag fürs Auto
- Deutscher Fahrzeugausweis oder Deutscher Zulassungsschein
- ID, Personalausweis, oder Pass
- Weisen Sie ggf. das Ursprungszeugnis vor und lassen Sie das EUR.1 abstempeln
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Bei erfolgreicher Verzollung wird eine Bestätigung der Ausfuhr an den Exporteur (Ihr Autohändler in Deutschland) geschickt. Damit kann der Autohändler Ihnen dann ggf. die deutsche Mehrwertsteuer zurückerstatten.
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Gehen Sie dann zum Schweizer Zoll-Büro gleich nebenan. Legen Sie dort dem Beamten folgende Dokumente vor:
- Schweizer Einfuhrzollanmeldung «e-dec web» und Bezugsschein (beide Blätter haben einen Strichcode)- Rechnung oder Kaufvertrag vom Auto
- Deutscher Fahrzeugausweis oder Deutscher Zulassungsschein
- ID, Personalausweis, oder Pass
- Vom Deutschen Zoll gestempeltes EUR.1 falls Sie die Zollabgaben von Fr. 12 bis 15 pro 100 kg Fahrzeuggewicht sparen möchten (Nur für EU-Ursprungsware möglich).
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Sollte der Zoll die Angaben, die Sie in der Einfuhrzollanmeldung gemacht haben, beanstanden, dann können Sie diese am Zollterminal vor Ort selber ändern. Die Zollbeamten können Ihnen damit nicht behilflich sein. Änderungen sind z.B. nötig, wenn sich der Umrechnungskurs zwischen Euro und Franken verändert, oder wenn Sie falsche Gewichts- oder Wertangaben gemacht haben.
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Bei erfolgreicher Verzollung wird Ihnen, nach Bezahlung aller Abgaben, vom Schweizer Zoll der Prüfungsbericht 13.20 A ausgestellt. Dafür fallen Kosten von Fr. 20.- an. Zusätzlich wird eine Zollquittung für die bezahlten Abgaben, Gebühren, und Steuern ausgestellt.
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Am Schweizer Zoll müssen Sie folgende Abgaben direkt bezahlen:
- 7.7% Schweizer MwSt. (auf den Fahrzeugwert + Zollabgaben, Automobilsteuer, Gebühren und Transportkosten bis zum Bestimmungsort)
- 4% Automobilsteuer (auf den Fahrzeugwert)
- 12 - 15 Franken Zoll pro 100 kg Fahrzeuggewicht. Bei einem Fahrzeug das 1760 Kg schwer ist bezahlen Sie beispielsweise ca. 246 Franken. Wenn Sie die Zollabgabe vermeiden möchten, brauchen Sie einen Ursprungsnachweis und ein EUR.1 Formular. Dies geht jedoch nur bei Autos, die in der EU hergestellt wurden.
- 20.- Franken für das Formular 13.20 A
- In ganz seltenen Fällen Gebühren für das Wiegen des Fahrzeugs, Fr. 20.-
- Wenn der Zoll nur über die Autobahn erreichbar ist, die Schweizer Autobahn-Vignette für Fr. 40.-
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Kleben Sie die Vignette am richtigen Ort auf. Zeigen Sie den abgestempelten Bezugsschein, und eventuell andere Dokumente, wenn es der Zollbeamte verlangt, an der Schranke bei der Ausfahrt. Fahren Sie mit dem Auto nach Hause. Bewahren Sie alle Dokumente sicher auf.
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Fordern Sie schliesslich beim Deutschen Händler die Mehrwert Steuer, MwSt., zurück, wenn Sie diese noch nicht bekommen haben.
Nach der Einfuhr in die Schweiz
12. Falls für Ihr Auto eine CO2 Abgabe fällig ist, machen Sie den Antrag an das ASTRA, das Bundesamt für Strassen, sobald wie möglich. Füllen Sie zuerst das Antragsformular aus
Legen Sie dem Antrag folgende Dokumente bei:
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Vom Zoll abgestempelter Prüfungsbericht Formular 13.20 A im Original (gilt als Verzollungsnachweis).
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Kopien der Zulassungspapiere von Deutschland (in der Regel deutscher Zulassungsschein)
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CoC, auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt, im Original
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Je nach Fall können noch weitere Papiere notwendig sein, z.B. Papiere die Auskunft geben über die Erstzulassung.
Bezahlen Sie, sobald Sie die Rechnung erhalten, den fälligen Betrag an das Bundesamt für Strassen. Danach erhalten Sie alle Original-Dokumente und das Formular 13.20 A mit einem zusätzlichen Stempel vom ASTRA zurück. Dieses erneut abgestempelte Formular gilt als Beweis, dass Sie die CO2 Sanktion bezahlt haben.
Prüfen Sie mit uns ob es sich lohnt die CO2 Sanktion an uns abzutreten. Es kann sein, dass Sie damit tausende Franken sparen.
13. Lassen Sie das Auto von einer Schweizer Automobilversicherung versichern. Die Haftpflichtversicherung brauchen Sie, um das Auto einzulösen und die Kontrollschilder zu erhalten.
Nun können Sie das Auto für eine Abnahme bei der Motorfahrzeugkontrolle in Ihrem Wohnkanton anmelden. Dies sollten Sie so schnell wie möglich tun, da Sie nur einen Monat Zeit haben und Termine oft ausgebucht sind bei der MFK. Dazu brauchen Sie folgende Dokumente:
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Prüfungsbericht Formular 13.20 A, vom Zoll und vom ASTRA visiert
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Zollquittung
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Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung) einer Schweizer Automobilversicherung
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Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
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CoC, Certificate of Conformity, auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt
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Je nach Fall können noch weitere Papiere notwendig sein
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In der Regel zieht die MFK ausserdem die deutschen Überführungskennzeichen sowie den deutschen Zulassungsschein ein.
Wenn das Deutsche Ausfuhrkennzeichen zum Zeitpunkt der MFK Vorführung noch gültig ist, können Sie mit dem Auto selbst hinfahren. Achten Sie daher darauf eine möglichst lange Gültigkeitsdauer für die deutschen Ausfuhrschilder zu wählen, auch wenn dies etwas mehr kostet. Wenn die Ausfuhrkennzeichen zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen sind, ist eventuell die Überführung durch einen Garagisten mit einer U-Nummer oder durch einen Autotransport möglich.