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078 761 63 54 | Öffnungszeiten: Mo-Fr 09.00 - 11.00 / 14.00 - 17.00 Uhr | Sa-So geschlossen
Frequently asked questions
Auto Importieren / Exportieren
Auto Verzollen
Co2 Sanktionen
Auto Transportieren
Zulassung
Kennzeichen
Sie bezahlen die MwSt. vom jeweiligen Land,(https://www.juralog.ch/zollabgaben-steuern-laenderinfos) in Deutschland sind das 19%, sowie 10% Zollabgaben. Unter Umständen können noch weitere Gebühren dazu kommen. Die Zollabgaben von 10% können Sie sich sparen wenn Sie ein gültiges EUR.1 Formular (https://www.juralog.ch/zolldokumente/eur.1-dokument)vorlegen.
Wenn Ihr Auto ursprünglich in der EU hergestellt wurde und ein Ursprungsnachweis (https://www.juralog.ch/zolldokumente/ursprungszeugnis)oder eine Veranlagungsverfügung (https://www.juralog.ch/zolldokumente/veranlagungsverf%C3%BCgung-einfuhr-schweiz)vom Zoll vorhanden ist, die beweist dass das Auto Präferenzbegünstigt ist, dann können Sie mittels einem EUR.1 Formular (https://www.juralog.ch/zolldokumente/eur.1-dokument)die Zollabgaben sparen. Ein EUR.1 können Sie hier bestellen.(https://www.eur1-export.ch/)
Wenn Sie ein Auto vom Ausland in die Schweiz importieren,(https://www.juralog.ch/auto-deutschland-schweiz-importieren) bezahlen Sie 4% Automobilsteuer, 7.7% MwSt., und 12.- bis 15.- Franken Zollabgaben pro 100 kg Fahrzeuggewicht. Bei Neuwagen und Autos die im Ausland nicht länger als 6 Monate zugelassen waren, kann es ausserdem sein dass Sie Co2 Abgaben (https://www.juralog.ch/reduktion-co2-abgabe)bezahlen müssen.
Wichtig ist sicherzustellen, dass das Auto im Zielland zugelassen werden kann. Manchmal sind Umbauten und spezielle Anpassungen nötig, die sehr kostspielig sein können. Wir bieten eine Vorprüfung für US Autos anhand von Dokumenten an. Kontaktieren Sie uns (https://www.juralog.ch/kontakt)für Fragen diesbezüglich.
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