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Importiertes Fahrzeug in Deutschland zulassen

Hier erfahren Sie wie Sie ein Auto, das Sie aus der Schweiz importiert haben, in Deutschland zulassen. Wir zeigen wie Sie vorgehen sollten und welche Dokumente Sie benötigen.

Was Sie für die Zulassung von einem importierten Fahrzeug benötigen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie das Fahrzeug importieren und um welche Fahrzeugkategorie es sich handelt. In diesem Artikel beschreiben wir die Anforderungen für einen Personenwagen der aus der Schweiz importiert wurde.


Die Zulassung von einem Auto das Sie aus der Schweiz importiert haben, läuft nicht gleich ab wie die von einem Auto das Sie in Deutschland gekauft haben. Es sind zum Beispiel zusätzliche Dokumente nötig, welche Sie vom Zoll erhalten. Dennoch ist die Zulassung weniger kompliziert als Sie vielleicht denken. Für die Zulassung benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente:


  • Der Schweizer Fahrzeugausweis. Dieser wird normalerweise auch dann akzeptiert, wenn er nicht mehr gültig ist.

  • Das CoC / die EG-Übereinstimmungsbescheinigung. Wenn dieses Dokument für Ihr Fahrzeug nicht mehr erhältlich ist, dann müssen Sie normalerweise den Beleg eines Vollgutachtens beim TÜV vorlegen.

  • Die vom Deutschen Zoll abgestempelte Unbedenklichkeitsbescheinigung.

  • Bestätigung der Hauptuntersuchung beim TÜV.

  • Personalausweis / Pass / ID

  • eVB Nummer der Fahrzeugversicherung

  • Bankverbindung für die Kfz Steuer / SEPA-Mandat

  • Falls Sie das Auto mit Exportkennzeichen überführt haben, werden diese von der Zulassungsstelle normalerweise eingezogen.

  • Abmeldebestätigung des Autos im Ausland. Diese wird nur in einigen Bundesländern verlangt.



Die Anforderungen können von Bundesland zu Bundesland variieren. Wir empfehlen Ihnen vor dem Import Ihre lokale Zulassungsbehörde zu kontaktieren und dort nachzufragen welche Dokumente für importierte Fahrzeuge benötigt werden. ​​





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