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Transitdokument / T1 beim Export aus der Schweiz
Beim Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz in ein Land, das nicht an die Schweiz angrenzt, ist ein T1 / Transitdokument notwendig. Für die Länder die in der EU sind, gibt es eine Alternative. Anstatt ein T1 / Transitdokument zu machen, können Sie eine Grenzverzollung machen.
Kaution
Mindestens der Betrag der MwSt. & der Zollabgaben im Durchfahrtsland. In der Regel ca. 30% vom Autowert.
Kann auch höher sein, z.B. 50% vom Autowert
Rückzahlung der Kaution
Die Kaution wird zurückbezahlt, sobald das Auto bei der vereinbarten Zollstelle gemeldet wurde und das Transitverfahren von der Zielstelle geschlossen wird.

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