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Transitdokument / T1 beim Export aus der Schweiz

Beim Export eines Fahrzeugs aus der Schweiz in ein Land, das nicht an die Schweiz angrenzt, ist ein T1 / Transitdokument notwendig. Für die Länder die in der EU sind, gibt es eine Alternative. Anstatt ein T1 / Transitdokument zu machen, können Sie eine Grenzverzollung machen.


Kaution


  • Mindestens der Betrag der MwSt. & der Zollabgaben im Durchfahrtsland. In der Regel ca. 30% vom Autowert.

  • Kann auch höher sein, z.B. 50% vom Autowert


Rückzahlung der Kaution


  • Die Kaution wird zurückbezahlt, sobald das Auto bei der vereinbarten Zollstelle gemeldet wurde und das Transitverfahren von der Zielstelle geschlossen wird.

Zollrechnung_Beispiel.jpg

Dokumente bestellen

Lassen Sie das Transitdokument / T1 beim Export aus der Schweiz durch uns erstellen, oder beauftragen Sie uns mit der kompletten Verzollung. Wenn Sie die gesamte Zollabwicklung durch uns machen lassen, erstellen wir für Sie alle notwendigen Dokumente.

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