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Ausfuhrbegleitdokument

Das Ausfuhrbegleitdokument wird vom Binnenzollamt in Deutschland bei der Anmeldung eines Autos oder anderen Fahrzeugs zum Export ausgestellt. Nach der Anmeldung zum Export gibt es in der Regel zuerst eine 24 Stündige Sperrfrist, in welcher das zu verzollende Fahrzeug nicht ausgeführt werden darf. In dieser Zeit hat der deutsche Zoll das Recht, eine Zollbeschau vor Ort durchzuführen. Das heisst, er kann das Auto am Standort des Ausführers besichtigen. Sobald das Ausfuhrbegleitdokument erhältlich ist, kann die Verzollung vorbereitet werden. Am Tag der Ausfuhr muss das Ausfuhrbegleitdokument vom Abgangsort bis zur Landesgrenze im Fahrzeug mitgeführt werden.


Wo erhalte ich das Ausfuhrbegleitdokument?


Beim Binnenzollamt welches für den Wohn- oder Geschäftssitz des deutschen Ausführers verantwortlich ist. Wenn der Ausführer, also in den meisten Fällen der Verkäufer von einem Fahrzeug, keine Erfahrung mit dem Export hat und dieses Dokument nicht ausstellen kann, können wir dies mit einer Vollmacht für Sie übernehmen.




Zollrechnung_Beispiel.jpg

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Wenn Sie das Ausfuhrbegleitdokument nicht vom Exporteur bekommen, können wir dieses mit einer Vollmacht erstellen. Sie können bei uns auch gleich die komplette Zollabwicklung machen lassen.

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