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Sie brauchen eine Exportdeklaration / Ausfuhrdeklaration in dem Land aus dem Sie das Fahrzeug ausführen, und eine Importdeklaration / Einfuhrdeklaration in dem Land in dem Sie das Fahrzeug einführen. An der Grenze müssen Sie Dokumente wie Fahrzeugausweis, Rechnung, Kaufvertrag oder Proforma-Rechnung, landespezifidsche Formulare für den Fahrzeugimport wie z.B. das Formular 13.20A beim Import in die Schweiz, sowie eventuell noch weitere Dokumente vorweisen. In einigen Fällen brauchen Sie ein T1 / Transitdokument. Gerne übernehmen wir die komplette Verzollung für Sie.
Theoretisch ist es möglich, es ist jedoch sehr kompliziert und braucht Fachkenntnisse. Sie können versuchen die Deklarationen für den Zoll selbst zu erstellen. Wenn Sie jedoch in einer Deklaration einen Fehler machen, ist es sehr wahrscheinlich dass der Zoll diese nicht akzeptiert und Sie Ihr Fahrzeug nicht verzollen können. Wir bieten professionelle und kostengünstige Verzollungen für Fahrzeuge an.
Hier finden Sie die Zollstellen, an denen wir Ihre Fahrzeuge verzollen können.
Bei einer Grenzverzollung wird der Export aus einem Land und der Import in das andere Land an der selben Grenze abgewickelt. Die Grenzverzollung wird z.B. angewendet wenn Sie ein Fahrzeug aus der Schweiz in ein an die Schweiz angrenzendes Land einführen. In manchen Fällen kann eine Grenzverzollung auch als Alternative zum T1 / Transitdokument angewendet werden. Wenn Sie z.B. ein Fahrzeug aus der Schweiz nach Spanien exportieren wollen, können Sie das Auto im ersten EU-Eintrittsland, in diesem Fall Frankreich, verzollen anstatt in Spanien.
Mit einem T1 / Transitdokument können Sie nicht-EU Ware unverzollt durch die EU transportieren. Wenn Sie zum Beispiel ein Auto in der Schweiz kaufen und in ein Land importieren das nicht an der Schweiz grenzt, brauchen Sie ein T1, sofern Sie nicht eine Grenzverzollung machen. Um ein T1 / Transitdokument zu eröffnen, müssen Sie in der Regel beim Verzollungsbüro eine Kaution hinterlassen. Diese Kaution bekommen Sie zurück wenn Sie das Transitverfahren innerhalb einer bestimmten Frist beim vereinbarten Zollamt im Zielland schliessen.
Wenn Sie ein Fahrzeug in einem nicht-EU Land kaufen und es unverzollt durch die EU fahren oder transportieren möchten um es dann im Zielland zu verzollen. Hier ein Beispiel: Sie möchten ein Auto aus der Schweiz nach Polen exportieren. Dabei müssen Sie Deutschland durchqueren. Um mit dem Auto unverzollt durch Deutschland fahren zu können, verlangt der deutsche Zoll ein T1 / Transitdokument. Wir können Ihnen gegen eine Gebühr und eine Kaution ein solches Dokument ausstellen. In der Regel haben Sie dann 8 Tage Zeit, um zur vorher vereinbarten Zollstelle in Polen zu fahren und dort das T1 / Transitdokument zu schliessen. Danach bekommen Sie die Kaution wieder zurück. Eine alternative zu einem T1 ist eine Grenzverzollung. Wir bieten Verzollungen an über 20 Zollstellen zwischen der Schweiz und dem Ausland.
Sie deponieren bei uns eine Kaution. Normalerweise sind das 30% bis 50% vom Fahrzeugwert. Wir eröffnen beim Zoll ein Transitverfahren. Sie fahren mit dem Auto von der Schweiz zu einer vereinbarten Zollstelle im Zielland und schliessen dort das Transitverfahren (lassen das T1 Dokument scannen) innerhalb einer vereinbarten Frist. Wir zahlen Ihnen die Kaution zurück.
Ein EUR1 Formular braucht es um den präferenziellen Ursprung von Waren zu deklarieren. Es dient dazu Zollabgaben beim Import von Waren zu sparen.
Wenn Sie ein Auto von der Schweiz in ein EU-Land importieren, sparen Sie 10% vom Fahrzeugwert. Wenn Sie ein Auto aus der EU in die Schweiz importieren, sparen Sie CHF 12.00 bis CHF 15.00 pro 100 kg Fahrzeuggewicht. Für Serbien, Nordmazedonien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Montenegro und die Türkei sowie Grossbritannien, kontaktieren Sie bitte das zuständige Zollamt um herauszufinden, wie viel Geld Sie beim Import von einem Auto mit einem EUR1 sparen können.
Sie müssen das Auto nachträglich verzollen. Das heisst, Sie müssen das Auto im Exportland nachträglich zur Ausfuhr anmelden und es im Importland nachträglich zur Einfuhr anmelden. Im Importland müssen Sie dann die Steuern und die Zollabgaben nachzahlen. Dies geht in der Regel aber nur dann wenn sich das Auto nicht länger als 60 Tage im Ausland befindet und wenn Sie anhand einer Standortbestätigung vom Zoll oder von der Polizei nachweisen können, dass sich das Auto dort befindet. Unten ein Beispiel:
Sie fahren mit einem Auto das in der Schweiz registriert ist, nach Polen in den Urlaub. Kurz bevor Sie Ihr Ziel in Polen erreicht haben, haben Sie mit dem Auto eine Panne. Sie finden es lohnt sich nicht mehr das Auto zu reparieren, da dies zu teuer wäre. Sie entscheiden sich, das Auto in Polen zu verkaufen oder es verschrotten zu lassen. Nun müssen Sie das Auto anhand von einem Antrag in der Schweiz nachträglich zur Ausfuhr anmelden, und es in Polen nachträglich zur Einfuhr anmelden. Polen erhebt Zollabgaben und Mehrwertsteuern wie wenn es sich um einen regulären Import handeln würde.
Beim Umzug in ein anderes Land ist es dank internationalen Abkommen in den meisten Fällen möglich ein Auto zoll- und steuerfrei zu importieren. Es gelten jedoch Bestimmungen: eine von denen ist, dass Sie bei der Einfuhr in die Schweiz Ihr Fahrzeug im Ausland mindestens schon 6 Monate lang gebraucht haben.
Dies unterscheidet sich von Land zu Land. Wenn Sie aus der EU in die Schweiz ziehen, müssen Sie beim Schweizer Zoll an der Grenze ein ausgefülltes Antragsformular zusammen mit einem Beweis der Wohnsitzverlegung in die Schweiz vorlegen. Je nach EU-Land müssen Sie auch noch eine Aufenthaltsbewilligung zeigen.
Ja. Wenn Sie Ihr Auto ins Ausland verschenken, müssen Sie gleichviel Zollabgaben und MwSt. bezahlen, wie wenn Sie das Auto verkaufen würden. Zollrechtlich wird zwischen Verkäufen und Schenkungen von Waren keinen Unterschied gemacht. Als Wert sollten Sie den aktuellen Zeitwert des Autos angeben.
Suchen Sie die gleichen Modelle auf Online-Marktplätzen, im Land in welches Sie das Auto exportieren. Schauen Sie für welchen Betrag diese Autos verkauft werden. Achten Sie auch auf den Jahrgang oder die Erstzulassung des Fahrzeugs. Auch der Zoll benutzt oft Online Marktplätze um zu kontrollieren, ob der angegebene Wert realistisch ist.
Für Autos, die weniger als +/- 10 Jahre alt sind, können Sie bei einem unabhängigen Prüfer ein EUROTAX erstellen lassen. In seltenen fällen kann ein EUROTAX auch bei älteren Autos erstellt werden. Das EUROTAX Dokument zeigt den aktuellen Marktwert des Autos gemäss den Einschätzungen nach EUROTAX Kriterien. Bei älteren Fahrzeugen können Sie bei einer Prüfstelle eine Werteinschätzung verlangen. Für Autos die mehr als 30 Jahre alt sind, also für Oldtimer, können Sie bei der Organisation FIVA ein Wertgutachten machen lassen.

